Brexit: Vorerst keine Änderungen für Arbeitnehmer in Großbritannien

Mit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Für EU-Bürger, die in Großbritannien arbeiten, hat das erst einmal aber keine Auswirkungen. Es gibt eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020, in der vorerst alles beim Alten bleibt. Das gilt auch für EU-Bürger, die erst im Verlauf des Jahres in Großbritannien eine Arbeit aufnehmen.

Ab dem 30. Juni 2021 werden die meisten EU-Bürger zwingend eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach dem sogenannten EU Settlement Scheme benötigen, die eigens beantragt werden muss. Der Antrag kann schon jetzt gestellt werden.


Informationen der britischen Regierung zur Übergangsphase
https://www.gov.uk/transition

Informationen zu Aufenthaltsbestimmungen für EU-Bürger und zum EU Settlement Scheme
https://www.gov.uk/staying-uk-eu-citizen    
https://www.gov.uk/eusettledstatus    

 

Zurück