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Wer in Australien arbeitet, unterliegt der Einkommenssteuer. Auch Kurzzeitjobber müssen daher beim australischen Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Die Steuer wird dann automatisch vom Lohn bzw. Einkommen einbehalten und vom Arbeitgeber ans Finanzamt abgeführt. Die Steuersätze sind progressiv gestaffelt. Geringe Einkommen (bis 6000 austral. Dollar jährlich) sind steuerfrei. Das gilt leider nicht, wenn man nur ein zeitlich befristetes Visum hat - dann zahlt man bei einem Jahreseinkommen von 0 bis 21.600 $ schon stattliche 29% Steuer. Der Spitzensteuersatz beträgt 47%. Zuviel gezahlte Steuern bekommt man nach einer Steuererklärung zurück. (Zahlen für 2003/2004)
Genauere Infos und die jeweils aktuellsten Steuersätze finden Sie beim australischen Finanzamt:
http://www.ato.gov.au