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2012 / 2013
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In Großbritannien ist wie in Deutschland der Zugang zu bestimmten Berufen reglementiert: Wer in diesen Berufen arbeiten will, muss zwingend eine anerkannte Ausbildung bzw. einen anerkannten Abschluss vorweisen können. Dazu zählen z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Lehrer oder auch Architekten.
Unter Umständen kommen noch weitere Zulassungsbedingungen hinzu; etwa die Registrierung durch bzw. die Mitgliedschaft in diversen Berufsverbänden oder staatliche Prüfungen.
Als Ausländer muss man hier zunächst abklären, inwieweit die eigenen Qualifikationen im Einzelfall anerkannt werden können. Dazu kann man sich wenden an:
UK NARIC ECCTIS Ltd.
Oriel House
Oriel Road
Cheltenham
Gloucester GL50 1XP
Internet: http://www.naric.org.uk/
NARIC steht für National Academic Recognition Information Centre.
Die zuständige Regierungsbehörde ist das Handels- und Industrieministerium:
Department of Trade and Industry
Ashdown House
123 Victoria Street
London
SW1E 6RB
Internet: http://www.dti.gov.uk/
In Deutschland informiert:
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Lennéstrasse 6
53113 Bonn
Internet: http://www.kmk.org/
Seit langem bemüht sich die EU um eine automatische wechselseitige Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen der Mitgliedsländer. Wie weit man bisher auf diesem dornenvollen Weg gekommen ist, kann hier nachgelesen werden:
http://europa.eu.int/comm/education/policies
/rec_qual/recognition/index_de.html
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