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Für deutsche Staatsangehörige ist es rechtlich problemlos, in Großbritannien zu leben und zu arbeiten. Als EU-Bürger genießen sie Freizügigkeit innerhalb des Unionsgebiets. Das heißt konkret:
Einreise
Deutsche können jederzeit in das Vereinigte Königreich einreisen, egal zu welchem Zweck oder in welcher Absicht. Benötigt wird nur ein Personalausweis oder Reisepass, der prinzipiell mindestens sechs Monate länger gültig sein soll, als der Aufenthalt voraussichtlich dauern wird.
Aufenthaltsbestimmungen
Deutsche können sich in jedem Fall sechs Monate ununterbrochen im Vereinigten Königreich aufhalten. Wenn sie länger bleiben wollen, müssen sie eine Arbeitsstelle oder einen sonstwie gesicherten Lebensunterhalt vorweisen können. Alternativ können sie versuchen, den Behörden glaubhaft zu machen, dass sie sich ernsthaft um Arbeit bemühen und eine realistische Chance haben eine Stelle zu finden. Wenn diese Hürde genommen wird, ist der Aufenthalt prinzipiell unbegrenzt möglich.
Nach sechs Monaten kann man eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung beantragen (residence permit). Dies ist zwar nicht verpflichtend; es ist aber oft hilfreich, wenn man sein Aufenthaltsrecht in schwarz auf weiß verbriefter Form nachweisen kann. Das gilt besonders, wenn man sich dauerhaft in Großbritannien niederlassen will. Ausgestellt wird die Genehmigung vom Immigration and Nationality Directorate im Home Office, d.h. im britischen Innenministerium. Den Antrag sollte man dann rechtzeitig vor Ablauf der ersten sechs Monate stellen.
Arbeitserlaubnis
Als EU-Bürger brauchen Deutsche im Vereinigten Königreich keine Arbeitserlaubnis. Jeder kann ohne weitere Formalitäten auf Jobsuche gehen.
Achtung! Die Kanalinseln und die Isle of Man sind zwar klassische Ziele für anglophile Touristen, gehören staatsrechtlich aber weder zum Vereinigten Königreich noch zur EU – hier braucht man daher die Arbeitserlaubnis noch. Ansprechpartner sind die Behörden vor Ort.