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09.04.11

Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus Osteuropa ab dem 1. Mai 2011

 

Arbeitnehmer aus den acht ost- und mitteleuropäischen Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind, dürfen ab dem 1. Mai 2011 nun auch in Deutschland uneingeschränkt arbeiten. Auch in Österreich und Großbritannien werden die letzten Beschränkungen fallen. Betroffen sind Bürger von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

Damit wird die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU für die Bürger der genannten Länder vollständig umgesetzt sein – sieben Jahre nach dem EU-Beitritt. Zuletzt haben nur noch Deutschland und Österreich den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt beschränkt; in Großbritannien besteht noch eine Registrierpflicht. Alle anderen Altmitglieder haben ihren Arbeitsmarkt schon seit längerem geöffnet.

Die Liberalisierung betrifft nicht die Bürger der beiden erst 2007 beigetretenen Länder Rumänien und Bulgarien. Hier gibt es weiterhin in zehn EU-Staaten Zugangsbeschränkungen, darunter auch in Deutschland.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags fassen in einem Infobrief wissenschaftliche Studien zusammen, die insgesamt den Schluss nahelegen, dass tief greifende Folgen für den deutschen Arbeitsmarkt nicht zu erwarten sind. Die Erfahrungen anderer EU-Staaten mit der Arbeitsmigration aus dem Osten waren demnach weitgehend positiv:
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2011/
arbeitnehmerfreizuegigkeit_nach_der_osterweiterung.pdf

Es ist zu erwarten, dass umgekehrt nun auch Beschränkungen für deutsche Arbeitnehmer fallen werden, die in den acht Beitrittsstaaten von 2004 arbeiten möchten.