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Steuern in den Niederlanden




 
Wer in den Niederlanden arbeitet, muss in den Niederlanden Einkommensteuer (inkomstenbelasting) zahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Wer von einem deutschen Unternehmen zeitlich begrenzt in die Niederlande entsendet wird oder im Auftrag einer deutschen Behörde in den Niederlanden tätig ist, zahlt weiter seine Steuern in Deutschland. Wer in den Niederlanden eine Stelle als Lehrer oder Hochschuldozent annimmt, bleibt in den ersten zwei Jahren ebenfalls noch in Deutschland steuerpflichtig.

Die Steuer wird wie in Deutschland vom Arbeitgeber gleich einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Dazu braucht der Arbeitgeber allerdings Ihre sogenannte Burgerservicenummer.

Die Burgerservicenummer ist gleichzeitig Sozialversicherungsnummer und Steuernummer. Diese Nummer müssen Sie gleich beim Finanzamt beantragen, wenn Sie Ihren niederländischen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Für den Antrag brauchen Sie nur Ihren Personalausweis.

Wer in Deutschland wohnt und in die Niederlande zur Arbeit pendelt, kann wählen, ob er vom niederländischen Finanzamt als inländischer oder ausländischer Steuerpflichtiger besteuert werden will. Mit dem einen wie dem anderen können steuerliche Vor- wie Nachteile verbunden sein.


Der zentrale Internetanlaufpunkt zum Thema Steuern sind die Seiten des niederländischen Finanzamts. Hier findet man ausführliche Informationen – auch auf Deutsch.
http://www.belastingdienst.nl

 

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