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Sozialversicherung
Wer in Norwegen lebt und arbeitet, unterliegt den norwegischen Sozialversicherungsbestimmungen. Ausnahme: Arbeitgeber, die von ihrer deutschen Firma nur vorübergehend (höchstens 12 Monate) nach Norwegen entsandt werden, bleiben in Deutschland versichert.
Das soziale Netz ist in Norwegen nach wie vor ziemlich dicht. Es umfasst Leistungen wie medizinische Versorgung, Alters-, Hinterbliebenen-, Behindertenrenten, Unfallversicherung, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe und dergleichen mehr.
Finanziert wird das Sozialsystem teils über Steuern, teils über die Staatliche Sozial- und Rentenversicherung (Folketrygden). Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Sozialversicherungsbeiträge, wobei der Arbeitgeberbeitrag höher ist. Die Beiträge der Arbeitnehmer werden wie bei uns gleich vom Gehalt einbehalten. Sie sind niedriger als in Deutschland – dafür sind die Steuern entsprechend höher.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist in der norwegischen Sozialversicherung inbegriffen. Bei bestimmten Leistungen und Medikamenten müssen die Patienten einen Eigenanteil bezahlen. Die Zuzahlungspflicht endet bei einem fixen Höchstbetrag pro Jahr. Unabhängig von der Geltung der Versicherung gibt es im norwegischen Gesundheitssystem zuweilen Engpässe, die einem Mangel an Ärzten und Pflegepersonal geschuldet sind.
Umfassende Informationen zum norwegischen Sozialsystem finden Sie auf den Seiten der norwegischen Sozialversicherungsverwaltung:
http://www.trygdeetaten.no (Norwegisch und Englisch, einige Infos auch Deutsch)
Zu Fragen, die die Überschneidung norwegischer und deutscher Sozialversicherungsbestimmungen betreffen, informiert die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) in einem Merkblatt:
http://www.dvka.de („Arbeiten im Ausland“ anklicken)