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Aufenthaltsbestimmungen für Spanien




 

Da im Februar 2003 die Aufenthaltsgenehmigungspflicht (tarjeta de residencia) für EU-Bürger abgeschafft wurde, ist es für Erwerbstätige und deren Angehörige nicht mehr erforderlich, einen Antrag bei der Oficina de Extranjeros einzureichen. Unter der kostenlosen Telefonnummer 9000150000 des spanischen Innenministeriums (Ministerio del Interior) gibt es weitere Informationen.
http://www.mir.es/

Ministerium del Interior
Dirección General de Extranjería e Inmigración
Subdirección General de Inmigración
Amador de los Rios 7
28010 Madrid
Tel.: +34-91-537.16.47
Kostenlose Nr.: 9000150000


Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig, denn jeder EU-Bürger kann ohne weitere Formalitäten in Spanien einen Job annehmen.

 

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