Gratis -Katalog
2012 / 2013
Freiwilligenarbeit
Arbeiten & Reisen
Jobben im Ausland
Auslandspraktika
PRAKTIKAWELTEN
Jetzt bestellen
![]() |
Praktikum in Portugal
Hotels, Tauchschulen, Reiterhöfe...
Anbieter: Arco Largo
(Sprachkurs möglich!)
Deutschland und
die Welt da draußen
reichsfrei.de
![]() |
Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnis
Seit dem 1.Mai 2004 ist Ungarn Mitglied der EU. Damit gilt prinzipiell für alle EU-Bürger in Ungarn die europäische Niederlassungsfreiheit. Da die alten EU-Länder einschließlich Deutschlands sich aber das Recht vorbehalten haben, ungarischen Arbeitnehmern erst nach einer national unterschiedlichen Übergangsfrist die Freizügigkeit zu gewähren, hat Ungarn seinerseits die Verwirklichung der vollen Niederlassungsfreiheit noch aufgeschoben.
Einreise
Die Einreise nach Ungarn immerhin ist für EU-Bürger schon jederzeit möglich – Personalausweis genügt.
Aufenthaltserlaubnis
Auch die Aufenthaltsregelungen entsprechen schon EU-Gepflogenheiten. Wer nicht in Ungarn arbeitet, kann sich bis zu 90 Tagen genehmigungsfrei im Land aufhalten. Spätestens dann aber muss bei der Ausländerbehörde des Aufenthaltsorts eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Wer zum Arbeiten nach Ungarn kommt, braucht die Erlaubnis von Anfang an.
Arbeitserlaubnis
Die Arbeitsaufnahme in Ungarn ist für Deutsche noch rechtlich eingeschränkt.
Keine Arbeitserlaubnis brauchen:
- Personen, die einen Beruf ausüben wollen, für den per Gesetz eine
Fachausbildung vorgeschrieben ist
- Praktikanten, soweit das Praktikum Teil eines Studiums ist
- Leitungspersonal der Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen
- Leitungspersonal von Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung
- Servicepersonal ausländischer Dienstleister, das nicht länger als 15
Arbeitstage in Ungarn tätig ist
Ansonsten braucht jeder, der in Ungarn eine Arbeit aufnehmen will, eine Arbeitserlaubnis. Wie hierzulande auch, ist diese Prozedur mit beträchtlichem bürokratischen Aufwand verbunden. Mit dem Papierkram hat man zum Glück nicht viel zu tun: Der Arbeitgeber beantragt die Arbeitserlaubnis beim zuständigen ungarischen Arbeitsamt und reicht dabei diverse Dokumente, wie Qualifikationsnachweise und Gesundheitszeugnis des Stelleninteressenten, ein. Die ungarischen Behörden überprüfen dann z.B., ob die Stelle nicht auch mit einem ungarischen Arbeitslosen besetzt werden könnte. Das kann dauern, deshalb muss der Arbeitgeber seinen Arbeitskräftebedarf schon mindestens zwei Monate vor Stellung des eigentlichen Antrags gemeldet haben. Die Erlaubnis gilt ein Jahr lang, dann muss sie verlängert werden.
Problematisch ist diese Hürde vor allem bei Branchen, in denen es auch in Ungarn Arbeitslosigkeit gibt. Nach Einschätzung der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer ist die Erteilung der Arbeitserlaubnis für Deutsche ansonsten reine Formsache.
Einige weitere Informationen finden sich auf den Seiten der ungarischen Botschaft in Deutschland:
http://www.ungarische-botschaft.de/
Offizielle Infos gibt es auch auf den Seiten der ungarischen Staatsverwaltung - auf Ungarisch:
http://www.magyarorszag.hu