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Sozialversicherung in Ungarn




 

Die ungarische Sozialversicherung umfasst Renten- und Krankenversicherung.

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, aber auch Selbständige, in Ungarn sozialversicherungspflichtig. Interessanterweise gilt dies nicht für Angestellte ausländischer Unternehmen; diese können jedoch auf freiwilliger Basis in die ungarischen Sozialkassen einzahlen, um einen Anspruch auf medizinische Leistungen des ungarischen Gesundheitssystems zu erlangen.

Auch in Ungarn beteiligt sich der Arbeitgeber an den Sozialversicherungsbeiträgen seiner Angestellten. Dabei ist der Arbeitgeberanteil deutlich höher als der Arbeitnehmeranteil. Die hieraus resultierenden hohen Lohnnebenkosten sind mittlerweile auch in Ungarn als Problem erkannt. 1998 erreichte der Arbeitgeberanteil 38% des Gehalts, der Beitragssatz für Arbeitnehmer lag bei 10% - seither wird der Beitrag der Arbeitgeber Schritt für Schritt abgesenkt.

Im Zusammenhang mit dieser Reform wurde eine ergänzende private Altersvorsorge eingeführt. Durch die Einzahlung in private Rentenfonds sollen die Versicherten für die Zukunft ihre kargen staatlichen Renten aufbessern.

Die Seiten von EURES, der Dachorganisation der europäischen Arbeitsämter, bieten Basisinformationen zur ungarischen Sozialversicherung. ("Leben und Arbeiten" anklicken, dann "Ungarn", "Lebens- und Arbeitsbedingungen", "Soziale Sicherheit"...) 
http://europa.eu.int/eures/home.jsp?lang=de 

Ergänzend bzw. alternativ kann man sich auch privat krankenversichern. Eine deutschsprachige Versicherungsagentur ist z.B.
http://www.versicherung-in-ungarn.com/

Für kürzere Aufenthalte, die nicht mit einem regulären Arbeitsverhältnis verbunden sind, z.B. bei Absolvierung eines  Praktikums, reicht normalerweise die deutsche Krankenversicherung (Auslandskrankenschein nicht vergessen...)  Eventuell lohnt eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung.

 

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