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Sonderregeln für das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland

Die Bedingungen für den Auslandseinsatz

 

Jedes Jahr absolvieren ca. 500 Deutsche ein FSJ oder FÖJ im Ausland. Die wichtigsten Einsatzländer sind Frankreich, Großbritannien, Polen, Russland und Irland.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen denen beim Freiwilligendienst im Inland. Die Teilnehmer dürfen höchstens 26 Jahre alt sein. Es muss sich um eine ganztägige Tätigkeit handeln. Der Träger kommt für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein Taschengeld auf, dessen Höhe sich an den Lebenshaltungskosten vor Ort orientiert. Anders als beim Dienst im Inland kann die Standarddauer von 12 Monaten nicht verlängert werden.

Auch Auslands-FSJ-ler bzw. FÖJ-ler werden pädagogisch-didaktisch betreut. Vor und während des Dienstes werden Seminare abgehalten. Von der 12-monatigen Dienstzeit müssen insgesamt mindestens 5 Wochen für solche Bildungsveranstaltungen verwendet werden. Wenn ein Sprachkurs erforderlich ist, dann soll dieser noch vor dem eigentlichen Dienstbeginn in Deutschland abgehalten werden.

Ein FSJ oder FÖJ kann man nur bei solchen Organisationen ableisten, deren Hauptsitz sich in Deutschland befindet und die in Deutschland als Träger des FSJ oder FÖJ offiziell zugelassen sind. So will der Gesetzgeber die Seriosität der Anbieter sicherstellen.


 
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