Aufenthaltsbestimmungen für Ungarn

Einreise, Aufenthalt, Arbeitserlaubnis

Ungarn ist Mitglied der Europäischen Union. Damit gilt prinzipiell für alle EU-Bürger in Ungarn die europäische Niederlassungsfreiheit.

 

Einreise nach Ungarn

Die Einreise nach Ungarn ist für EU-Bürger jederzeit möglich – Personalausweis genügt.

 

Aufenthaltserlaubnis für Ungarn

Auch die Aufenthaltsregelungen entsprechen EU-Gepflogenheiten. Jeder EU-Bürger kann sich bis zu 90 Tagen genehmigungsfrei im Land aufhalten. Spätestens am 93. Tag nach der Einreise aber muss man sich bei der Ausländerbehörde des Aufenthaltsorts anmelden. Dort muss man nachweisen, dass man eine Arbeit hat, oder aber plausibel machen, dass man über ausreichend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt verfügt. Die Behörde stellt daraufhin eine Registrierungsbestätigung aus – einen Nachweis, dass Sie sich legal im Land aufhalten. Sie gilt zunächst nur so lange, wie Sie in Ungarn erwerbstätig sind bzw. wie Sie sich aus eigenen Mitteln ernähren können. Spätestens nach fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Ungarn haben EU-Bürger ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Sie können – und sollten – eine ständige Aufenthaltskarte (Tartózkodási Engedély) beantragen. Dieses dauerhafte Aufenthaltsrecht kann allerdings auch wieder erlöschen; z.B. wenn man ununterbrochen zwei Jahre außer Landes lebt.

 

Arbeitserlaubnis für Ungarn

EU-Bürger können jederzeit in Ungarn eine Arbeit aufnehmen. Eine ausdrückliche behördliche Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt.

 

Offizielle Infos finden Sie auf den Seiten der ungarischen Einwanderungsbehörde:
http://www.bmbah.hu

Auch die deutsche Botschaft in Budapest bietet einige weiterführende Informationen:
http://www.budapest.diplo.de   (Rubrik „Bürgerservice“)

Weitere Angaben sind auf den Seiten der ungarischen Botschaft in Deutschland zu finden:
https://berlin.mfa.gov.hu