Arbeitserlaubnis für die USA

Die "Festung Europa" ist harmlos im Vergleich zur "Festung Amerika". Die amerikanischen Einreise- und Einwanderungsbestimmungen sind streng und so kompliziert, dass nur Fachleute sie in allen Einzelheiten durchschauen.

Zwar kommen deutsche Touristen ohne Visum ins Land; es ist aber streng verboten, den Touristenstatus auszunutzen, um nach Arbeit zu suchen, geschweige denn um zu arbeiten. Das Touristen-Visa erlaubt lediglich durch die Staaten zu reisen.

Wer in den USA arbeiten will, braucht ein Arbeitsvisum, genauer: den Typus von Arbeitsvisum, der auf seine Tätigkeit zugeschnitten ist - es gibt nämlich eine ganze Reihe verschiedener Visa. Das Visum muss von Deutschland aus beantragt werden. Es ist nicht erlaubt, als Tourist einzureisen um dann alle weiteren Angelegenheiten vor Ort zu regeln.

Also: Nehmen wir einmal an, Sie wollen...

 

...dauerhaft in den USA arbeiten

Dann brauchen Sie ein Einwanderungsvisum mit unbegrenztem Aufenthalts- und Arbeitsrecht, die wohlbekannte Greencard. Für deutsche Familienangehörige amerikanischer Bürger ist das kein Problem. Für die meisten anderen schon.

Die Gesamtzahl der jährlich ausgegebenen Einwanderungsvisa ist begrenzt (außer für direkten Familiennachzug amerikanischer Bürger). Wenn Sie keine amerikanischen Verwandten haben, sind zwei Kontingente für Sie interessant: Mindestens 140.000 Greencards jährlich gehen an Bewerber aus Berufsgruppen, die für die amerikanische Wirtschaft und Gesellschaft gerade als besonders wichtig angesehen werden. Die restlichen Greencards, maximal 55.000 pro Jahr, werden unter Bewerbern aus bestimmten Staaten verlost. Welche Staatsangehörigen an der Lotterie teilnehmen dürfen, kann sich jährlich ändern. Deutsche dürfen, weil die Zahl der deutschen Interessenten nicht rasend hoch ist.

Für die Greencard-Lotterie können Sie sich selbst bewerben, wenn Sie bestimmte Ausbildungsstandards erfüllen (Fachhochschulreife oder eine zwölfjährige Schulbildung oder zweijährige Berufserfahrung in einem Beruf, für den man eine zweijährige Ausbildung benötigt).

Für das berufsbezogene Kontingent können sich nur Angehörige weniger Personenkreise selbst bewerben (z.B. Investoren, Topmanager, wissenschaftliche Genies...) Ansonsten muss der künftige Arbeitgeber den Antrag stellen.

 

...für eine begrenzte Zeit regulär in den USA arbeiten

Hier sind verschiedene Visa verlangt:

Spezialisten mit besonderer beruflicher Qualifikation benötigen das H1B-Visum, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft H2A, Saisonarbeiter in anderen Branchen H2B. Die H-Visa müssen Bewerber und künftiger Arbeitgeber gemeinsam beantragen. Die Behörden prüfen dann unter anderem, ob die Stelle nicht auch mit einem amerikanischen Arbeitslosen besetzt werden könnte.

Wer firmenintern von Deutschland nach Amerika versetzt wird, braucht ein L1-Visum. Das wird über die Firma beantragt.

Für verschiedene Berufsgruppen gibt es zuweilen Austauschprojekte: Lehreraustausch, Austausch von Wissenschaftlern u.dgl. Hier wird das Austauschvisum J1 benötigt (bei kulturellen Austauschprojekten Q1). Achtung: Mit diesen Visa darf man nur arbeiten, wenn die Tätigkeit ausdrücklich im Projektprogramm vorgesehen ist. Beide Visa müssen zusammen mit einer anerkannten Austauschorganisation beantragt werden.

 

...ein Praktikum absolvieren

Unter Praktika sind hier ausbildungsrelevante Tätigkeiten zu verstehen, die zwischen 2 und 18 Monate dauern dürfen.

Deutsche Praktikanten finden ihren Praktikumsplatz meist über anerkannte Austauschorganisationen. Diese beantragen zusammen mit ihren Schützlingen das Austauschvisum J1 (Q1 bei Kulturaustauschprogrammen).

Auszubildende aus dem nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich können auch mit dem Trainee-Visum H3 ein Praktikum absolvieren. Bei der Beantragung von H3 muss aber der künftige Arbeitgeber mitwirken. Da das ziemlich aufwendig ist, sind Unternehmen meist nicht sehr motiviert einem Bewerber zuzusagen. Besser, man beschafft sich sein J1-Visum über eine Austauschorganisation.

Für Praktika mit reinem Beobachterstatus, d.h. bei denen der Praktikant nie selbst mit Hand anlegt, kommt auch das Besuchervisum B1 in Frage. Das gilt etwa für Famulaturen bei Medizinstudenten und Wahlstationen bei Rechtsreferendaren. Das B1 muss man alleine beantragen.

Ein Sondervisum brauchen Praktikanten bei der UNO: das G4-Visum.

 

...in einem Workcamp Freiwilligenarbeit leisten

Hierfür reicht das Besuchervisum B1, das man selbst beantragen muss.

 

...in einem Sommerjob arbeiten

Sommerjobprogramme gelten als Austauschprogramme, weshalb das J1-Visum benötigt wird. Es wird zusammen mit der Austauschorganisation bzw. dem Programmveranstalter beantragt.

 

...als Aupair arbeiten

Auch Aupair-Programme sind Austauschprogramme. Auch hier muss die Aupairorganisation zusammen mit dem Kandidaten/der Kandidatin das J1-Visum beantragen.

 

...etwas anderes

Die hier erwähnten Visa sind beileibe noch nicht alle. Es gibt z.B. noch die O- und P-Visa für berühmte Wissenschaftler, Künstler, Filmschauspieler usw.; das I-Visum für Journalisten ausländischer Medienunternehmen; die E-Visa für internationale Händler und Investoren... Auch wer mit einem F1- oder M1-Visum in den USA studiert, darf Praktika absolvieren und unter Umständen arbeiten.

 

Nähere Informationen zu Visa, Voraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten, Antragsformularen usw. finden sich auf den Seiten der US-Botschaft in Deutschland und auf dem Server des amerikanischen Außenministeriums:

http://www.usembassy.de
http://travel.state.gov

Die einzelnen Schritte bei Visumsbeantragung und -bewilligung sind z.T. recht kompliziert und auch zeitraubend. Lesen Sie sich die Infos gründlich durch und fangen Sie frühzeitig an zu planen...