Aufenthaltsbestimmungen für Irland

Für alle EU-Bürger ist es relativ unproblematisch, in Irland zu leben und zu arbeiten - die EU-Niederlassungsfreiheit (ein europäisches Bürgerrecht!) macht's möglich. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.

 

Einreise

Man kann jederzeit ohne weitere Formalitäten nach Irland einreisen und sich auf eigene Faust einen Job suchen. Nur wer länger als drei Monate bleiben will, kommt mit der irischen Bürokratie in Kontakt. Dann nämlich braucht man eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung. Die ist normalerweise aber problemlos zu bekommen, wenn man nachweisen kann, dass man dem irischen Steuerzahler nicht zur Last fällt.

 

Aufenthaltsbestimmungen

Die Aufenthaltsgenehmigung muss vor Ablauf der ersten drei Monate nach Einreise beantragt werden. Ansprechpartner ist für die Stadt Dublin das Ausländermeldeamt (Aliens Registration Office), für alle anderen Städte und Regionen das örtliche Einwohnermeldeamt (Garda Síochána District). Die Geltungsdauer der Genehmigung richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses oder der sonstigen beruflichen Tätigkeit; sie beträgt höchstens 5 Jahre. Wenn die Genehmigung abläuft, kann man eine Verlängerung beantragen. Das kann nur dann ein Problem werden, wenn man in der Zwischenzeit länger als 12 Monate arbeitslos gemeldet war.

Ein Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsgenehmigung besteht aus folgenden Dokumenten:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • 4 Passbilder
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis; bei Selbständigen statt dessen Nachweise über die Berechtigung zur selbständigen Tätigkeit, z.B. durch Vorlage einer Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standesorganisation, einer Mehrwertsteuernummer oder der Eintragung ins Handelsregister

Wenn (nicht arbeitende) Familienangehörige mit nach Irland ziehen sollen, müssen auch sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Statt des Beschäftigungsnachweises müssen sie ihre Familienzugehörigkeit beweisen (Heirats-, Geburtsurkunde...) Die Genehmigungen der Angehörigen gelten so lange wie die Genehmigung des Familienernährers (oder der Ernährerin).

Für Menschen aus Ländern, die nicht der EU angehören, gelten andere Spielregeln. Unter Umständen ist hier ein Einreisevisum nötig - je nachdem, aus welchem Land man kommt. Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, muss man sich schon vor der Einreise einen Arbeitsvertrag besorgen; dann erhält man eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Dauer des Vertrages. Zu den jeweiligen länderspezifischen Regelungen gibt die irische Botschaft vor Ort Auskunft.

Und noch ein letzter Hinweis zum irischen Aufenthaltsrecht, der nun wieder für alle gilt: Wer innerhalb Irlands seinen Wohnort wechselt, muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden - ganz wie zu Hause...

Auf den Seiten von EURES, dem Dachverband der europäischen Arbeitsämter, finden sich noch einige detailliertere Hinweise:
https://ec.europa.eu/eures
(Klicken Sie zuerst auf "Leben und Arbeiten", dann auf "Irland")

 

Wenn Sie aus einem Land außerhalb von EU oder Europäischem Wirtschaftsraum (EU + Island, Norwegen, Liechtenstein) kommen, finden Sie auf den Seiten des Department of Business, Enterprise and Innovation Informationen zum Thema "work permits" - Arbeitserlaubnis:

https://www.dbei.gov.ie
(Geben Sie "work permit" im Suchfeld ein.)